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Neue Champions-League-Regeln setzen Vereine unter Druck

Last updated on 21. Oktober 2020

Neue Champions-League-Regeln der UEFA setzen die Vereine zum Start der Gruppenphase unter Druck. Der europäische Fußballverband möchte alle 96 Partien der Hauptrunde bis zum 9. Dezember durchziehen – wenn nötig auch mit Spielwertungen.

Königsklasse: Covid-19 sorgt für einen angepassten Wettbewerb

Die Champions League ist zurück. Bereits während des Finalturniers von Lissabon war wegen der Coronavirus-Pandemie eine Menge anders. Dass Titelverteidiger FC Bayern München und die anderen 31 Teilnehmer in vielen Spielen auf Zuschauer verzichten müssen, ist wahrscheinlich. Bremst Covid-19 einen Verein aus welchen Gründen auch immer aus, gibt es ab sofort zahlreiche Sonderregeln, die den Spielbetrieb regeln sollen. Dabei stehen zuvorderst die Gastgeber unter Druck.

> Das ist der Spielplan der CL-Gruppenphase <

Die neuen Champions-League-Regeln der UEFA im Überblick

  • Die UEFA möchte zwar den Regelspielbetrieb schaffen, doch „bis spätestens 28. Januar 2021“ soll die Gruppenphase abgeschlossen sein, wie der kicker informiert. Die Termine für die Gruppenphase lauten wie folgt: 20./21. und 27./28. Oktober, 3./4. und 24./25. November, 1./2. und 8./9. Dezember 2020.
  • Prinzipiell befürwortet die UEFA einen Heimrechttausch, wenn dadurch eine Partie stattfinden kann.
  • Maximal dürfen 30 Prozent der Stadionkapazität ausgelastet werden. Auswärtsfans sind nicht zugelassen.
  • Verhängen nationale oder lokale Institutionen Einschränkungen, muss der Gastgeber einen alternativen Spielort vorschlagen. Alle Kosten, die durch eine Verlegung entstehen, hat der Gastgeber zu tragen. Vergisst der Gastgeber, einen Alternativort vorzuschlagen, wird das Spiel gegen den Gastgeber gewertet, wenn weder ein anderes Stadion, noch ein anderes Datum gefunden werden können. Die Wertung wäre 3:0.
  • Laut UEFA sollen primär die Stadien der Gruppen-Rivalen als alternative Austragungsorte fungieren. Die Vereine wurden bereits entsprechend informiert.
  • Der Gastgeber ist selbst dann für eine Verlegung verantwortlich, wenn „Behörden im Land des Gastvereins aussprechen, die dessen Hin- und Rückreise zu einem Spiel betreffen“, wie der kicker mitteilt. In diesem Fall teilen sich jedoch beide Teams die Kosten der Verlegung. Zudem muss der Gastverein, der die Verlegung auslöst, zehn Prozent seiner Champions-League-Startprämie an den Gastgeber überweisen. Die Kompensation läge bei 1,525 Millionen Euro, da das Startgeld bei 15,25 Millionen Euro 2020/21 liegt.
  • Natürlich hat die UEFA auch den generellen Nichtantritt wegen Covid-19 geregelt. Ein Team, das sich weigert, wird mit einer 0:3-Wertung bestraft.

Selbst Spieler, die nicht nominiert sind, dürfen im Extremfall spielen

  • Es gibt zu dieser Ausgabe auch Anpassungen bezüglich der Spielerkader. Was in Deutschland zuletzt bei einigen Profi-Klubs debattiert wurde, ist bei der UEFA klar geregelt, wie es heißt: „Stehen mindestens 13 Spieler der Liste A (einschließlich mindestens einem Torhüter) zur Verfügung, muss das Spiel am geplanten Termin ausgetragen werden.“ Stehen weniger als 13 Akteure besagter A-Liste zur Verfügung oder es fehlen alle registrierten Torhüter, ist eine Verlegung durch den Verband möglich.
  • Eine weitere Option ist es im Extremfall sogar, dass für die Champions League nicht nominierte Spieler nach Rücksprache mit der UEFA eingesetzt werden dürfen. Würde selbst diese Option nicht zu einem Mindest-Kader führen, gäbe es ebenfalls eine 0:3-Wertung gegen den entsprechenden Klub.
  • Außerdem dürfen Nicht-FIFA-Schiedsrichter zum Einsatz kommen, wenn eine Person des Schiri-Teams positiv getestet wird. Voraussetzung dann ist jedoch, dass der Ersatzmann aus einem Land der beiden aufeinandertreffenden Teams komme.