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UEFA-Stellungnahme zur Aufhebung der Europapokal-Sperre von Manchester City

Last updated on 8. August 2020

Am Montag hat der internationale Sportgerichtshof CAS die von der UEFA ausgesprochene Europokal-Sperre von Manchester City aufgehoben. Die parallel verhängte Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen Euro wurde auf 10 Millionen Euro reduziert. Es fehle an ausreichenden Beweisen. Zudem seien die vorgeworfenen Vergehen teilweise verjährt.

Im Februar hatte die UEFA Manchester City für zwei Jahre aus dem Europapokal ausgeschlossen. Außerdem erhielt der Klub eine Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen Euro. Begründet hat der Träger der Königsklasse den Entschluss wegen „schwerwiegender Verstöße“ gegen die Regeln des Financial Fairplay zwischen 2012 und 2016. City soll Sponsoren-Einkünfte weit über den eigentlichen Betrag hinaus bewertet und somit bewusst getäuscht haben.

Manchester City: Schuldfeststellung und Strafreduzierung zugleich

Der CAS teilte in einem Statement mit, dass „der MCFC gegen Artikel 56 des Klublizenzierungs- und Finanz-Fairplay-Reglements verstoßen“ habe. Trotz Schuldfeststellung darf Manchester City in den kommenden Jahren an der Champions League oder Europa League teilnehmen, sofern sich das Team von Pep Guardiola qualifiziert.

Diese Entscheidung hat für einen immensen Aufruhr in der Fußball-Branche gesorgt. Deshalb haben nicht nur viele Medien das finanzielle Überwachungssystem abgeschrieben. Die Verantwortlichen sehen das offenbar anders: Der Europäische Fußballverband hat sich nämlich in einer Pressemitteilung ebenfalls zum CAS-Urteil geäußert. Der Wortlaut:

Verband glaubt weiterhin an das Financial Fairplay

„Die UEFA nimmt die Entscheidung des Schiedsgerichts des Sports zur Kenntnis, die von der unabhängigen UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs verhängten Sanktionen gegen Manchester City wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay zu reduzieren.

Sie nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die TAS-Kammer keine ausreichenden schlüssigen Nachweise finden konnte, um alle Entscheidungen der FKKK in diesem spezifischen Fall aufrechtzuerhalten, und dass zahlreiche der mutmaßlichen Verstöße aufgrund der im UEFA-Reglement vorgesehenen Fünf-Jahres-Frist verjährt sind.

In den letzten Jahren hat das finanzielle Fairplay eine wichtige Rolle dabei gespielt, Klubs zu schützen und ihnen zu helfen, finanziell tragfähig zu werden. Die UEFA und die ECA bleiben weiterhin ihren Grundsätzen verpflichtet.

Die UEFA wird in dieser Angelegenheit keine weitere Stellungnahme abgeben.“


Das ist die Homepage der UEFA.

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